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DDr. Anton J. Unterholzner
T +39 0473 564180
buero@unterholzner.info

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Vertragswesen

Recht und Sicherheit auf Ihrer Seite

Vertragliche Regelungen wenn es um Eigentumswechsel, Teilung, Dienstbarkeit, Nutzung, Finanzierung,Weitergabe von Liegenschaften etc. geht, sind heute unumgänglich.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Abwicklung jedweder Vertragsart rund um Kauf, Miete, Pacht, Hofübergabe, Kataster- und Grundbuchseintragungen sowie Fördermöglichkeiten. Mit unserer juristischen Spezialisierung und unserem Verhandlungsgeschick können Sie sich entspannt und sicher fühlen. Selbst wenn es um den bisher vielleicht größten Schritt in Ihrem Vermögensmanagement geht.

Bei welcher Vertragsangelegenheit möchten Sie uns an Ihrer Seite wissen?

Vertragswesen

Kaufverträge und Tauschgeschäfte

Kaufverträge bzw. Tauschverträge dienen der Übertragung von Rechten wie beispielsweise dem Eigentumsrecht.

Dank unserer einschlägigen Ausbildung im rechtlichen Bereich sind wir mit allen gültigen Formvorschriften und aktuellen urbanistischen Normen bestens vertraut. Wir weisen Sie auf alle lokal-spezifischen Formalitäten hin und übernehmen natürlich die bestmögliche Ausarbeitung der Verträge für Sie als Verkäufer oder Käufer (bzw. für die Tauschparteien).

Vertragswesen

Beglaubigungen beim Notar in Österreich

Urkunden für Kauf-, Tausch-, Teilungs-, Pacht- oder Darlehensverträge und Dienstbarkeitsbestellungen bedürfen der notariellen Beglaubigung, um rechtskräftig zu sein. Auf Wunsch begleiten wir Sie zum Notartermin in Österreich. So profitieren Sie nicht nur von unserem kompakten All-inklusive-Service aus einer Hand, sondern auch von nennenswerten Ersparnissen.
Wir übernehmen mit akribischer Genauigkeit für Sie folgende Leistungen:

  • die Erstellung der Urkunde, welche sich am besten für Ihr Rechtsgeschäft eignet
  • die Aufbereitung und Kontrolle der dafür nötigen Dokumente inklusive der zu wählenden Besteuerungsform
  • die Vorabdurchsicht und Besprechung des Vertrages
  • die Organisation und Abwicklung des Notartermines
  • die Registrierung bei der Agentur der Einnahmen
  • die Durchführung im Grundbuch
  • die Umschreibung im Gebäudekataster.
Vertragswesen

Vorverträge - Vorsprung durch Beratung

Mit dem (Kauf-)Vorvertrag verpflichten sich die Parteien den definitiven Kaufvertrag (Hauptvertrag) zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen. Er hat schuldrechtliche bzw. obligatorische Wirkung. Daher legen wir nahe, bereits im Vorvertrag alle notwendigen und subjektiv wichtigen Klauseln festzuschreiben und sich präventiv über alle Details ausführlich beraten zu lassen. Gibt es z.B. ein Vorkaufsrecht, muss der Vorvertrag den Inhabern des Vorkaufsrechtes ordnungsgemäß zugestellt werden usw. Selbstverständlich übernehmen wir diese und alle anderen mit dem Vorvertrag verbundenen Schritte für Sie und beraten Sie ausführlich von A-Z.

Vertragswesen

Hofübergaben - Familienvereinbarungen

Fühlen Sie sich bei uns in besten Händen, wenn es um Ihre Absicherung im hohen Alter geht. Ganz abgesehen von allen rechtlichen, steuerlichen und moralischen Aspekten einer Hofübergabe, ist mit dem Abtreten des erarbeiteten Gutes, der Abwicklung einer Betriebsnachfolge und dem Generationswechsel am Hof auch ein emotionales Loslassen verbunden. In 35 Jahren Tätigkeit haben wir viel Fingerspitzengefühl entwickelt und einen wertvollen Erfahrungsschatz für Hofübergaben gesammelt. Wir stehen Ihnen bei mit:

  • einfühlsamen Rat
  • Aufklärung über die bestmöglichen Optionen und formellen Details
  • Aufklärung über den aktuell gültigen Rechtsstand
  • Beratung bezüglich Ausgedinge, Fruchtgenuss, Wohnungsrecht, Auszahlung der weichenden Erben uvm.
  • dem Ansuchen an die Höfekommission bei Änderungen am geschlossenen Hof
  • dem Entwurf der Familienvereinbarung, samt notarieller Abwicklung
  • der Abklärung sämtlicher bürokratischer und formeller Details

Die rechtliche Form der Familienvereinbarung, welche für die Hofübergabe zu Lebzeiten genutzt wird, kann auch für andere, nicht-landwirtschaftliche Betriebe angewendet werden.

Vertragswesen

Mietverträge für begünstigte oder freie Miete

Das Mietrecht ist in Italien mit mehreren Spezialgesetzen geregelt. Aufgrund verschiedener Einflussfaktoren, wie z.B. Gebietsabkommen, Konventionierungen etc. ergeben sich für die Vermietung von Liegenschaften aber laufend Änderungen. Wir kennen alle für Sie wichtigen gesetzlichen und steuerlichen Aspekte und verhelfen Ihnen zum Mietvertrag, der am besten zu Ihrer Situation passt (4+4, 3+2):

  • Berechnung des Mietzinses laut gültigem Gebietsabkommen
  • Ausarbeitung des Mietvertrages in deutscher und/oder italienischer Sprache
  • Telematische Registrierung bei der Agentur der Einnahmen
  • Übermittlung an den Verband der Hauseigentümer VHE oder Mieterschutz
  • Berechnung der Inflationsanpassung in den Folgejahren
  • Einzahlung der jährlichen Registersteuer
  • Verlängerung bzw. Abmeldung des Mietvertrages
Vertragswesen

Pachtverträge für Landwirtschaft & Betriebe

Betriebliche wie landwirtschaftliche Pachtverträge unterliegen eigenen gesetzlichen Bestimmungen und formellen Aspekten. Jeder Pachtvertrag sollte stets gut durchdacht und individuell angepasst werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für alle rechtlichen und steuerlichen Details beratend zur Seite und arbeiten für Sie die passende Vertragsversion aus.

Vertragswesen

Gesuche - Erloschene Rechte, Höfekommission

Keine Panik bei der Abwicklung bürokratischer Gesuche. Wir wissen, viele unserer Kunden empfinden Anträge und Gesuche als lästigen Bürokratieaufwand und als unangenehme Hürde. Sie müssen sich nicht persönlich darum kümmern. Das erledigen wir für Sie. Häufig scheinen z.B. im Grundbuch oder Gebäudekataster noch alte Rechte (Fruchtgenuss, Wohnungsrecht) auf, die mit dem Ableben des Rechtsinhabers erloschen sind.

  • Wir kümmern uns um die Erstellung des hierzu notwendigen Grundbuchgesuches und übernehmen die Löschung im Gebäudekataster.
  • Auch die Gesuche an die Höfekommission, um Änderungen am geschlossenen Hof vornehmen zu können, müssen sorgfältig formuliert sein und die Bestimmungen des anschließenden Vertrages beinhalten.
Vertragswesen

Wohnbauberatung und Fördermittelberatung

Die Immobilienkanzlei Unterholzner ist eine erfahrene Anlaufstelle für umfassende Wohnbau- und Fördermittelberatung. Für Käufer und Verkäufer ist es unabdingbar, sich im Vorhinein über die verfügbaren Geldmittel im Klaren zu sein. Wir errechnen aufgrund Ihrer konkreten Voraussetzungen, ob Sie Anrecht auf Fördermittel haben. Wir klären Sie über die Folgen der Inanspruchnahme von Begünstigungen auf, sodass Sie stets Bescheid wissen, mit welchen Rechten und Pflichten eine Förderung verbunden ist. Und natürlich übernehmen wir die Vorbereitung und Einreichung des Gesuches bei den zuständigen Ämtern für Sie.

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