Erbschaft und Nachlassregelung
Testament, Erbschaft, Nachlassregelung… Sie möchten Ihre Hinterlassenschaft rechtzeitig regeln oder scheinen als Begünstigter in einem Testament auf? Wir begleiten Sie in der Abwicklung und Betreuung von Nachlassregelungen.

Erbschaften und Nachlassregelung
- Wir arbeiten gegebenenfalls Schätzungen aus, um den Marktwert der Erbmasse für Sie genauer definieren zu können (auch betreffend gerichtlichen Kürzungsklagen)
- Wir beraten Sie über etwaige Folgen für Ihre Erben oder Vermächtnisnehmer bei Eintreten verschiedener Szenarien
- Wir schätzen Ihr Vertrauen und stehen Ihnen mit äußerster Diskretion in Ihrer Erbschaftsangelegenheit zur Seite

Testament - Beratung und Abfassung
Die letzte Willenserklärung rechtzeitig zu Papier zu bringen, ist ein Akt der Verantwortung und Weitsicht. Es gibt verschiedene Testamentsformen (das öffentliche, eigenhändig geschriebene oder geheime Testament) für deren Gültigkeit der Gesetzgeber jeweils bestimmte Formvorschriften regelt. Wir beraten Sie über formelle und inhaltliche Details (Pflichtteilsquoten, nichtige Bedingungen) und finden mit Ihnen die bestmögliche Lösung. Außerdem bieten wir die Möglichkeit, eigenhändig geschriebene Testamente sicher und treuhänderisch in unserer Kanzlei zu verwahren.

Erbschaftsmeldung & Erbschein
Befinden sich bei Todesfall bestimmte Vermögenswerte (z.B. Immobilien) im Nachlass, muss eine Erbschaftsmeldung bei der Agentur der Einnahmen erfolgen. Wir prüfen für Sie die Sachlage bezüglich etwaiger Schuldverhältnisse, berechnen die anfallenden Steuern und leiten die telematische Einbringung der Erbschaftsmeldung in die Wege. Auch wenn Sie die Erbschaft nicht annehmen, muss diese Meldung innerhalb eines Jahres ab Todesfall erfolgen. Sollte ein Erbschein des Landesgerichtes Bozen erforderlich sein, wie z.B. für Liegenschaften, können wir Sie dank unseres Netzwerkes an Freiberuflern bei allen notwendigen Schritten mit Rat und Tat unterstützen.